002-ID-J.B. CH_unser Gedächtnis trügt uns nicht
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002-ID-J.B. CH_unser Gedächtnis trügt uns nicht
1. Urheberrechtsgesetz (Gesetz Nr. 185/2015 Slg.)
Dies ist das stärkste Argument für Ihren Schutz.
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§ 3 (Werk): Das Urheberrechtsgesetz definiert ein Werk als das Ergebnis einer schöpferischen geistigen Tätigkeit des Urhebers. Wenn Sie für die Datenrekonstruktion eigene Algorithmen, spezifische Einstellungen der künstlichen Intelligenz sowie eigene Zeit bzw. Know-how verwendet haben, ist das Ergebnis (die neue, rekonstruierte Datei) nicht nur eine alte „Kopie“ der Kassette. Es handelt sich um ein neues Ergebnis Ihrer schöpferischen Tätigkeit, das vor der Rekonstruktion nicht existierte.
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§ 131 (Recht an der Datenbank): Auch wenn die Daten ursprünglich dem Kunden gehören, schützt das Urheberrechtsgesetz den „Hersteller der Datenbank“. Wenn Sie wesentliche Investitionen (Zeit, Technologien, Rechenleistung der KI) für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Inhalte getätigt haben (in diesem Fall die Rekonstruktion beschädigter Daten), haben Sie als Hersteller das Recht auf den Schutz dieser Datenbank. Dieses Recht gibt Ihnen die Kontrolle darüber, wie mit dieser „wiederhergestellten“ Datenbank verfahren wird.
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Ort der Leistungserbringung: Gleichzeitig erkläre ich, dass die Datenrekonstruktion sowie der gesamte schöpferische Prozess, der mit der Nutzung des Know-hows bei der Wiederherstellung der Dateien verbunden ist, in vollem Umfang auf dem Gebiet der Slowakischen Republik durchgeführt wurde.



